Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beherbergung in der Landpension Pleissenaue
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Landpension Pleissenaue abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind jedem Gast oder Auftraggeber bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen zur Kenntnis zu geben bzw. auszuhändigen.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt worden sind.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Veranstaltungen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Landpension Pleissenaue ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer, Leistungen bzw. Termine frei verfügen.
Vereinbarte Preise können nach Vertragsschluss seitens der Landpension Pleissenaue entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als 4 Monate beträgt.
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen (z.B. Überweisung) vereinbart worden sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in Bar bzw. per Ec - Karte zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Landpension Pleissenaue berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu begleichen.
In Fällen der Stornierung von Reservierungen für Zimmer seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der angebotenen Leistungen (z.B. Zimmerangebote) werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht angenommenen, vertraglichen Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch die Landpension Pleissenaue dem Gast berechnet:
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten oder reservierten Termin seitens der Landpension Pleissenaue erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten oder reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Jede Stornierung bedarf der Schriftform per Post, Telefon oder Email.
Jede Reservierung wird erst, mittels schriftlichen Angebotes oder telefonischer Vereinbarung von der Landpension Pleissenaue wirksam und garantiert.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Landpension Pleissenaue nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, haftet der Gast ohne Verschuldungsnachweis. Dies gilt auch für das nicht einhalten des Rauchverbotes und erheben eine Reinigungspauschale von 100€.
In Sonderfällen kann darüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Landpension Pleissenaue getroffen werden. Preisänderungen im Sinne des Punktes 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die Landpension Pleissenaue vor. Für die von Ihnen selbst mitgebrachten Speisen und Getränke übernimmt die Landpension Pleissenaue keine Haftung bzw. Gewährleistung.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Diese müssen am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr geräumt sein. Werden diese Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, behält sich die Landpension Pleissenaue das Recht vor, eine weitere Unterkunft in Rechnung zu stellen.
Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, kann die Pension danach über die Zimmer verfügen.
a) Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, -schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Leistungsmängel an der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Die Landpension Pleissenaue übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen.
c) Soweit dem Kunden ein Hofparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein mündlicher Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Landpension Pleissenaue nicht.
d) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Landpension Pleissenau April 2021
April 2021